Die Förderung erfolgt nach dem Finanzausgleichsgesetz und den von der Gemeinde Gräfendorf vorgelegten Unterlagen. Demnach sind die Gesamtkosten mit 657.000 € veranschlagt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 594.000 €. Dafür ist „bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 475.000 € in Aussicht gestellt worden, teilte Staatssekretär Gerhard Eck mit. Die Regierung von Unterfranken wird einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erlassen und Zahlungen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel „entsprechend dem Baufortschritt" zu leisten. Die Baumaßnahme wird nach dem FAG-Sonderbaulastprogramm finanziert.